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nach
monatelanger Diskussion ist am 1. März
das Bildungs- und Teilhabepaket im
Bundesrat verabschiedet worden.
Unverständlich ist, dass das Land
erst vor kurzem begann, die Durchführungsvorordnung
bzw. eine entsprechende
Gesetzesregel zu erarbeiten. Wann
dies kommt ist unbekannt. Empfänger
haben einen Rechtsanspruch auf die
Leistungen und dies seit dem 1.
Januar. Formal ist die Durchführungsregelung
– erlassen durch die
Landesregierung – Voraussetzung für
die Leistungsgewährung.
Diesen
Widerspruch löst Paderborn indem es
die Leistungsansprüche befriedigt
und dies, ohne auf die
Landesregierung zu warten.
Kann
dies ein Vorbild für
Verwaltungshandeln auch in Lemgo
sein?
Die
Vielzahl von (rückwirkend) zu gewährenden
Anträgen wird die Verwaltung
vermutlich vor eine großen
Herausforderung stellen. Wird die
Verwaltung in der Lage sein, diese
zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen?
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