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in
einem „Offenen Brief“ hatten
sich vier der im Rat vertretenden
Parteien für eine Entschärfung der
gesetzlichen Verpflichtung zur
Dichtheitsprüfung der Kanäle
ausgesprochen, leider vergeblich,
wie es jetzt scheint.
Jetzt
entnehme ich am Samstag der Zeitung,
dass die Ministerpräsidentin erklärt
hat, weitgehend an den bisherigen
landesgesetzlichen Vorgaben
festhalten zu wollen: „Kraft
besteht auf Kanalprüfung“ (NW, v.
9. 4. 11, S. 5)
Ich
bitte um eine erste Einschätzung
der Verwaltung und dann in den
kommenden Ausschusssitzungen um die
Beantwortung der vorliegenden
Fragen:
1. Welche Änderungen ist nach der
Erklärung der Landesregierung zu
erwarten?
2. Welche Auswirkungen hat dies auf
unsere Verpflichtung zur Umsetzung?
3. Welche Möglichkeiten ergeben
sich, den Satzungsentwurf zu
liberalisieren, bürgerfreundlicher
zu gestalten?
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