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 Alte Hansestadt Lemgo

  CDU - Dichtigkeitsprüfung

04.02.2011   

Dichtigkeitsprüfung privater Kanäle nicht überall sinnvoll.

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NRW Landesregierung ist aufgefordert Vorschriften abzumildern!

Das Land NRW verpflichtet Grundstückseigentümer, ihre private Hausentwässerung auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen. Dies kann im Einzelfall zu erheblichen Belastungen führen. Aus Sicht der Lemgoer CDU ist das aber nicht in allen Bereichen notwendig. 

Dazu CDU-Umweltausschussmitglied Harald Deutsch: „Die vom Land in der letzten Wahlperiode angekündigte und jetzt umgesetzte Möglichkeit der Fristverlängerung ist zu begrüßen, sie löst aber das Problem nicht. In den Bereichen, in denen nur wenig Grundwasser in die Kanalisation läuft, die kein Wasserschutzgebiet sind und in denen auch der städtische Kanal nicht saniert wird, sollte auf die Dichtigkeitsprüfung verzichtet werden.

Hier ließe sich sehr viel Geld sparen.“ Gemeinsam mit den Sozialdemokraten begrüßt die Lemgoer CDU den Vorschlag der Verwaltung, alle Möglichkeiten zur Fristverlängerung auszunutzen. Darüber hinaus fordern wir das Land auf, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, in einzelnen Stadtgebieten eine Befreiung von der Dichtigkeitsüberprüfung auszusprechen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe der CDU-Fraktion das Gespräch mit dem zuständigen Landtagsabgeordneten suchen.

Bei der anstehenden Aufstellung einer Satzung für Lemgo ist die Forderung der CDU: Wir müssen den derzeit vorgegebenen rechtlichen Rahmen so weit wie möglich ausnutzen. „So viel Toleranz wie tolerierbar ist! Das ist hier unser Motto,“ erklärt der Vorsitzende der Ratsfraktion Dr. Harald Pohlmann.  

 

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