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NRW
Landesregierung ist aufgefordert
Vorschriften abzumildern!
Das
Land NRW verpflichtet Grundstückseigentümer,
ihre private Hausentwässerung auf
Dichtigkeit überprüfen zu lassen.
Dies kann im Einzelfall zu
erheblichen Belastungen führen. Aus Sicht
der Lemgoer CDU ist das aber nicht
in allen Bereichen notwendig.
Dazu
CDU-Umweltausschussmitglied Harald
Deutsch: „Die vom Land in der
letzten Wahlperiode angekündigte
und jetzt umgesetzte Möglichkeit
der Fristverlängerung ist zu begrüßen,
sie löst aber das Problem nicht. In
den Bereichen, in denen nur wenig
Grundwasser in die Kanalisation läuft,
die kein Wasserschutzgebiet sind und
in denen auch der städtische Kanal
nicht saniert wird, sollte auf die
Dichtigkeitsprüfung verzichtet
werden.
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